Rechtsprechung
BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.09.2011, 4 AZR 828/09.
- Bundesarbeitsgericht
Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK - Niederschriftserklärung - Tariffähigkeit der VGBK - Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs 5 ArbGG
- rechtsprechung-im-internet.de
Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK - Niederschriftserklärung - Tariffähigkeit der VGBK - Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs 5 ArbGG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Oberarztes
- bag-urteil.com
Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK - Niederschriftserklärung - Tariffähigkeit der VGBK - Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs 5 ArbGG
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Oberarztes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 26.02.2009 - 3 Ca 2466/08
- LAG Hamm, 18.08.2009 - 12 Sa 585/09
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10
Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass weder dem Kläger noch dem Landesarbeitsgericht die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 (vgl. zB - 4 AZR 495/08 - BAGE 132, 365; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) zur Auslegung der Anforderungen an die Erfüllung der vergleichbaren Tätigkeitsmerkmale der neuen Arzttarifverträge der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände oder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit dem Marburger Bund bekannt waren. - BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10
Die Nichteinhaltung der Frist ist von Amts wegen zu beachten; es ist nicht erforderlich, dass sich der Anspruchsgegner auf die Verfallfrist beruft (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55; Schaub/Treber ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 209 Rn. 67) . - BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03
Einheitstarifvertrag
Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10
Dies ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung ausschließlich von der Tariffähigkeit der Vereinigung abhängt (BAG 29. Juni 2006 - 1 AZR 143/03 - AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46) .
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10
Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass weder dem Kläger noch dem Landesarbeitsgericht die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 (vgl. zB - 4 AZR 495/08 - BAGE 132, 365; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) zur Auslegung der Anforderungen an die Erfüllung der vergleichbaren Tätigkeitsmerkmale der neuen Arzttarifverträge der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände oder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit dem Marburger Bund bekannt waren. - BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01
Eingruppierung eines Sozialpädagogen im Sozialdienst von Suchtstation
Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10
Ob die mit der gebotenen Auslegung dahingehend, dass sich die Feststellung auf den Streitzeitraum vom 1. Januar 2007 bis 30. September 2007 beschränken soll, als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung ohne weiteres zulässige Klage (vgl. dazu nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) begründet ist, kann der Senat nicht entscheiden. - LAG Hamm, 18.08.2009 - 12 Sa 585/09
Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. August 2009 - 12 Sa 585/09 - aufgehoben.
- BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15
Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK
§ 4 Abs. 1 TVÜ-Ärzte VBGK enthält bis auf die Differenzierung in Satz 3 keine Tätigkeitsanforderungen, sondern knüpft die Zuordnung zu einer der neuen tariflichen Entgeltgruppen allein an die bisher nach dem BG-AT gewährte Vergütung an (vgl. BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 21; 21. September 2011 - 4 AZR 828/09 - Rn. 21) .Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss (BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 27 mwN; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46) .
- BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11
Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist
Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46 ) . - LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14
Berufsgenossenschaftliche Kliniken; Eingruppierung; Tarifauslegung; Überleitung; …
Die Niederschriftserklärung des Marburger Bundes und des VBGK vom 14.06.2007 zur Handhabung des TVÜ-Ärzte VBGK bei der Überleitung von Funktionsoberärzten (dort Ziffer 1) verhält sich, unabhängig von der Frage nach deren Rechtsqualität und Rechtswirksamkeit (hierzu BAG, Urteil vom 25.01.2012 - 4 AZR 15/10 - juris), zur Frage der Einstufung nicht. - BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11
Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung …
Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46 ) . - BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 271/11
Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung …
Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46 ) .